Rechtsprechung
BVerwG, 03.08.1999 - 9 B 450.99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,21529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1999 - 1 A 5702/96
- BVerwG, 03.08.1999 - 9 B 450.99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 03.08.1999 - 9 B 450.99
Sie ist unzulässig, denn weder beruft sie sich auf einen der in § 132 Abs. 2 VwGO abschließend aufgeführten Revisionszulassungsgründe, noch legt sie einen solchen den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechend dar (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).